Kauf- oder Verkauf von Immobilien
Bei dem Kauf /bzw. Verkauf von Immobilien müssen rechtliche Absicherungen individuell erarbeitet werden, damit der Verkäufer als auch der Käufer keine Risiken eingehen. Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars vorgesehen.
So wird der Kaufpreis beispielsweise nur dann zur Zahlung fällig, wenn die vertragsgerechte Eigentumsumschreibung auf den Käufer sichergestellt ist. Andererseits wird das Eigentum an der Immobilie nur dann auf den Käufer im Grundbuch umgeschrieben, wenn dem Notar die vollständige Zahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist.
Sind alle wesentlichen wirtschaftlichen Punkte geklärt werden diese in einem Vertrag berücksichtigt und von uns beurkundet. Jetzt beginnt die Abwicklung des Kaufvertrages bei den zuständigen Behörden und die Anträge beim Grundbuchamt um die Eigentumsumschreibung zu ermöglichen.
Unsere Tätigkeiten:
Immobilienkaufverträge
Beurkundung von Grundschulden und Hypotheken
Bauträgerkaufverträge
Teilungserklärungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
Übertragungen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge