Ehevertrag
Ehevertrag
Am Tag der standesamtlichen Trauung treten die gesetzlichen Regelungen in Kraft. Diese gesetzlichen Regelungen können in einem Ehevertrag den jeweiligen persönlichen Verhältnissen angepasst werden. Der Gesetzgeber hat für den Abschluss eines Ehevertrages die notarielle Beurkundung angeordnet. Beim Ehevertrag werden Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter geregelt.
Güterstand
Grundsätzlich leben Partner einer ehelichen Lebensgemeinschaft im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine Modifizierung der Zugewinngemeinschaft ist bis zum gänzlichen Ausschluss möglich.
Die Paare wählen den besten geeigneten Güterstand nach Aufgabenverteilung, Alter, Vermögen und persönlichen Vorstellungen unter notarieller Beratung. Durch die zunehmende Anzahl von “internationalen Ehen” müssen auch Fragen zum internationalen Recht berücksichtigt werden.
Unterhalt
Im Ehevertrag werden zusätzlich die Unterhaltsansprüche und die Versorgung im Alter festgelegt wenn es zur Scheidung der Ehe kommt. Das Gesetz sieht bei Scheidung der Ehe einen Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften vor (Versorgungsausgleich). Dies ist vor allen Dingen sinnvoll, wenn ein Ehepartner wegen Betreuung gemeinschaftlicher Kinder keine Möglichkeit hatte, selbst Rentenanwartschaften zu erwerben.
Scheidungsfolgenvereinbarung
Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für möglich oder sehr wahrscheinlich halten, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich
Über Fragen des Zugewinnausgleichs, des Unterhalts und der Versorgung hinaus klärt der Notar auch über die Folgen der Scheidung im Hinblick auf Sorgerecht und Kindesunterhalt für gemeinsame Kinder auf und erarbeitet Regelungsmöglichkeiten.
Die Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren. Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem “normalen” Scheidungsverfahren schneller und kostengünstiger ist (einverständliche Scheidung).